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Sternenkinder

  • Autorenbild: Alexandra Clavier
    Alexandra Clavier
  • 28. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Juli

Sternenkinder-Schmidt-Peil-Bestattungen

Was sind Sternenkinder?

Als "Sternenkinder" werden Kinder beschrieben, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben.

Der Begriff umfasst verschiedene Szenarien, darunter Fehlgeburten, Totgeburten und den Verlust eines Neugeborenen innerhalt der ersten Lebenswoche.

 

Der Umgang solcher Sternenkinder ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzten der Bundesländer festgelegt.

Man unterscheidet dabei zwischen bestattungspflichtigen und nicht bestattungspflichtigen Totgeborenen oder Fehlgeburten.

 

Nicht bestattungspflichtige Fehl oder Totgeborenen können auf Wunsch der Familie bestattet werden. Ansonsten würden sie zusammen mit anderen humanischem Material eingeäschert und anonym auf einem Friedhof beigesetzt.


Da wir nicht möchten, dass sich eine Familie aufgrund von Kosten gegen eine Bestattung entscheidet, haben wir uns dazu entschlossen nicht bestattungspflichtige Föten zusammen mit dem Rahlstedter Friedhof kostenfrei beizusetzen.


Eine Beisetzung auf anderen Friedhof ist selbstverständlich auch möglich, aber nicht jeder bietet eine Kostenfreie Grabstelle an.

 

Ab wann ist ein Fötus nicht bestattungspflichtig?

Hamburg: § 10 HmbGVBl.

Bei unter 1000 Gramm sofern nicht lebend geboren.

 

Schleswig-Holstein: § 2 4. BestattG

Bei unter 500 Gramm sofern nicht lebend geboren.

 

Es zählt immer das jeweilige Landesgesetz des Friedhofes bei dem beigesetzt wird.

 
 
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